Schadensrecht und allgemeines Zivilrecht

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ebenso wie bei der Regelung allgemeiner zivilrechtlicher Problematiken.

Dies umfasst neben Verkehrsunfällen auch Sportunfälle, Vertragsgestaltung, Dienst- und Werkverträge, Reiseverträge, Kaufverträge, insbesondere von Kraftfahrzeugen, und Gesellschaftsrecht.

Das Zivilrecht wird auch als bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet und regelt alle Beziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen. Die grundlegenden Rechtsvorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.