Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter von Wohnräumen als auch gewerblichen Objekten. Hierzu gehören die Gebiete des Mietrechts, wie: Mieterhöhung oder Mietminderung, Mängelbeseitigung, Räumungsprozesse, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz.

Auch die präventive Gestaltung von Mietverträgen oder die Beendigung eines Mietverhältnisses und die Prüfung der daraus resultierenden Folgen wird bearbeitet.

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet des im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelten Zivilrechts. Daneben existieren zahlreiche Spezialgesetzte. Praktische Bedeutung hat das Mietrecht – das einer ständigen Entwicklung durch neue Urteile unterliegt – bei der Miete und Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen.